Begleitung während der Haft
Wir betreuen unsere KlientInnen, sowie auch andere Drogenabhängige während der Haft.
Immer wieder kommt es vor, dass KlientInnen infolge von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz oder anderen strafbaren Handlungen, die meist auf ihre Drogenabhängigkeit zurückzuführen sind (Beschaffungskriminalität), verurteilt und inhaftiert werden. Diese KlientInnen werden auch während ihrer Haftzeit von uns betreut.
Ebenso haben Drogenabhängige die inhaftiert sind, vorher aber keinen Kontakt zu unserer Beratungsstelle hatten, die Möglichkeit, sich über den sozialen Dienst des Gefängnisses bei uns zu melden.
Die Anliegen der Inhaftierten richten sich hauptsächlich auf die Vermittlung in eine ambulante oder stationäre Therapie, die Entwicklung von Zukunftsperspektiven nach der Entlassung und die Unterstützung bei sozialen Problemen im Gefängnisalltag.